Hier finden Sie alle älteren Informationen nach Datum sortiert.
Neue Bestimmungen zur Absonderungspflicht ab 22.11.2022
Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen zur Absonderungspflicht bei einer Corona-Erkrankung in Schulen.
Es wird im Wesentlichen empfohlen, dass sich erkrankte Kinder (und schulisches Personal) 5 Tage absondern sollen. Bei positivem Testnachweis besteht für die Kinder (und schulisches Personal) eine 5-tägige Maskenpflicht in der Schule.
Informationen des Kultusministers bezüglich Corona:
Hier finden Sie einen Wegweiser des Kultusministers zum Umgang mit Corona und den neuen Hygieneplan.
Ministerschreiben zum Schulbeginn am 05.09.2022
Hier finden Sie das Ministerschreiben mit der aktuellen Planung zum Schulbeginn am 5. September 2022.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen ab 02.05.2022 aus dem Ministerschreiben:
Liebe Eltern der Friedensschule!
Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist Folgendes durch das Kultusministerium geplant:
Die Testpflicht wird auch in den Schulen aufgehoben. Wir werden allen Schülerinnen und Schülern sowie unserem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung stellen. Diese Tests erhalten sie in den Schulen. (Sie werden von den Klassenlehrkräften ausgegeben.)
Bitte geben Sie den Klassenlehrkräften Bescheid, sollten Sie keine Tests erhalten wollen.
Das Testheft wird dann nicht mehr geführt und hat keine Gültigkeit mehr.
Bitte informieren Sie uns weiterhin, sollte ihr Kind an Corona erkrankt sein.
Die Absonderung bei einer Infektion beträgt nur noch 5 Tage, freiwillig im Anschluss bis Symptomfreiheit besteht. Es ist kein Testnachweis mehr zwingend.
Es entfällt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht abzumelden. Bislang abgemeldete Schülerinnen und Schüler nehmen wieder am Präsenzunterricht teil. Davon ausgenommen werden können auf Antrag Schülerinnen und Schüler, die selbst oder bei denen Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
Den neuen Hygieneplan des Kultusministeriums (Plan 10.0) finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Die Beschränkungen im Musik- und Sportunterricht entfallen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Schreiben des Kultusministers.
Ihnen alles Gute
C. Müller, Schulleitung
Hier finden Sie das Ministerschreiben vom 28.04.2022 mit den neuen Regelungen:
Hier finden Sie den neuen Hygieneplan
Ministerschreiben vom 28.03.2022 mit neuen Regelungen
Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Schul-und Unterrichtbetrieb des Kultusministers. Die Maskenpflicht an Schule entfällt ab Montag, dem 04.04.2022.
Die Testpflicht und die Möglichkeit, Kinder vom Schulbetrieb abzumelden, entfällt voraussichtlich ab dem 02.05.2022.
Ministerschreiben vom 16.03.2022
Ministerschreiben vom 23.02.2022
mit neuen Regelungen
Neu ist die Aufhebung der Maskenpflicht am Platz ab 07.03.2022 und die Verkürzung der „Klassentestpflicht“ im Falle einer Infektion ab dem 22.02.2022.
Rückkehr zum normalen Schulbetrieb ab 07.03.2022
(Achtung: Es gibt dann neue Stundenpläne.)
Liebe Eltern unserer Friedensschüler*innen,
erfreulicherweise scheint auch bei uns die große Welle der Corona-Erkrankungen zurückzugehen.
Aus diesem Grund wollen wir ab Montag, dem 7.3.2022 zu den regulären Stundenplänen zurückkehren. Die Stundenpläne erhalten sie jeweils von den Klassenlehrer*innen.
Wir hoffen, das schlimmste überstanden zu haben und freuen uns auf ein Stück Normalität.
Bis dahin noch eine gute und gesunde Zeit!
Claudia Müller, Schulleitung
Neue Quarantäneregeln ab 17.01.2022
Neue Unterrichtszeiten ab 17.01.2022
Ab Montag, dem 17.01.2022 wird es coronabedingte Veränderungen geben, um den Schutz für alle zu erhöhen. Alle Informationen entnehmen Sie dem folgenden Elternbrief.
Unterricht für Klasse 1 und 2: 8:35 - 12:15 Uhr
Unterricht für Klasse 3 und 4: 7:45 - 12:15 Uhr
Informationen zum Schulbetrieb ab dem 10.01.2022
Und hier finden Sie ein Dokument über die aktuellen Informationen zu notwendigen Corona-Maßnahmen ab Montag, den 10.01.2022 und die Quarantänevereinbarungen des Gesundheitsamts vom 07.01.2022.
Hier finden Sie das Elternschreiben des Kultusministeriums vom Dezember 2021 zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien.
Beschluss der hessischen Landesregierung ab dem 25.11.2021
Liebe Eltern,
die pandemische Lage hat neue Verordnungen nötig gemacht. Für Ihre Kinder bedeutet dies vor allem:
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25.11.2021 auch am Sitzplatz für alle.
Die Schulkinder werden weiterhin dreimal wöchentlich getestet und erhalten rechtzeitig zum Halbjahresbeginn ein neues Testheft.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
Mehr Tests in Schulen
Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht bis 31.01.2022 drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen – so wie bislang in
den Präventionswochen nach den Ferien. Die Tests können weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und werden im Testheft vermerkt.
Beschluss der hessischen Landesregierung:
Mehr Selbsttests in Schulen ab dem 09.11.2021
Informationen zum Schulbetrieb ab dem 08.11.2021
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass nur noch das infizierte Kind in Quarantäne geht, nicht mehr Sitznachbarn oder ganze Klassen.
Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien 2021
Hier finden Sie das Elternschreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Herbstferien 2021.
Information zu Quarantäne, Betretungsverbot oder Absonderung
Stand 08.09.2021
Liebe Eltern der Friedensschule,
sicherlich haben Sie schon mitbekommen, dass auch wir seit Schuljahresbeginn in verschiedenen Zusammenhängen von Corona betroffen sind.
Die Entscheidungen, ob eine Person in eine Absonderung geht, ein Betretungsverbot besteht, eine Quarantäne einhalten muss oder Ähnliches, wird immer vom Gesundheitsamt in enger Absprache mit der Schulleitung getroffen. Hierbei geht es je nach Situation um einzelne Kinder, Sitznachbarn oder ganze Klassen.
Sie können sich sicher sein, dass wir Sie kontaktieren, sollte Ihr Kind von einer der Maßnahmen betroffen sein. Im Anschluss wird sich in der Regel das Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ihnen und Ihren Kindern alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
Informationen
zum Schulstart nach den Sommerferien 2021
Stand 27.08.2021
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Schuljahresstart. Zusammengefasst finden Sie das Wichtigste im Willkommensbrief von Frau Müller.
Schreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz
zum Schulstart nach den Sommerferien 2021
Stand 12.07.2021
Hier finden Sie das Elternschreiben des Kultusministers Prof. Dr. Lorz:
Das Wichtigste in Kürze:
- Es soll im Präsenzunterricht für alle gestartet werden.
- Es sind nur noch Medizinische Masken erlaubt (keine Stoffmasken).
- In den ersten beiden Wochen nach den Ferien finden sogenannte „Präventionswochen“ statt, in denen 3x pro Woche in der Schule getestet wird und auch am Sitzplatz wieder Maskenpflicht besteht.
- Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich und Ihre Kinder am Ende der Ferien in einem Testcenter testen lassen, um keine Infektionen in die Schulen zu bringen.
Einwilligung Antigen-Selbsttest im Schuljahr 2021/2022
Liebe Eltern,
bitte füllen Sie die Einwilligungserklärung zur Durchführung von kostenfreien Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 in Schulen im Schuljahr 2021/2022 aus und geben diese über Ihr Kind an die Klassenlehrkraft zurück. Sie bekommen die Einverständniserklärung auch in Papierform über die Ranzenpost. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit ein Negativnachweis über den kostenlosen Bürgertest vorzulegen.
Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Videokonferenzsystemen.
Aktuelle Information zur Maskenpflicht im Klassensaal
gültig ab Freitag 25.06.2021
Hier finden Sie die aktuellen Coronamaßnahmen der Schulen.
Darin ist ebenfalls die Aufhebung der Maskenpflicht im Klassenraum (auf dem eigenen Sitzplatz) ab Freitag (25.06.2021) enthalten. Auf den Fluren muss die Maske weiterhin getragen werden.
Aktuelle Information zur Maskenpflicht auf dem Schulhof
gültig ab Mittwoch 16.06.2021
Die Maskenpflicht auf dem Schulhof ist laut Hessischem Kultuministerium seit Mittwoch, den 16.06.2021 für die Pausen, Spiel- und Entspannungszeiten sowie für den Unterricht im Freien aufgehoben. Die Lockerung dieser Maßnahme stellt zudem eine Erweiterung der Hitzefrei-Regelung dar. In geschlossenen Räumen müssen Masken nach wie vor genutzt werden. Die Kinder erhalten ausreichende, individuelle Maskenpausen im Klassenraum.
Hier finden Sie den neuen Hygieneplan
ACHTUNG: Eingeschränkter Regelbetrieb
gültig ab Montag 17.05.2021
Liebe Eltern der Friedensschule,
leider sind Pressemitteilungen ja immer früher als Verordnungen, wenn dann noch Schwierigkeiten beim Mailversand an die Schulen hinzukommen, verzögern sich Informationen.
Nichtsdestotrotz:
Wie Sie sicher der Presse schon entnommen haben, ist die Inzidenz im Landkreis deutlich zurückgegangen.
Daraufhin hat das Land Hessen beschlossen, dass unsere Klassen ab Montag wieder in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren dürfen.
In der Kurzfassung bedeutet dies für unsere Kinder:
· Ab Montag dürfen alle Kinder wieder kommen
· Die Testpflicht (2 mal wöchentlich) bleibt bestehen
· Der aktuelle Stundenplan bleibt bestehen ( 1. Und 2. Klassen 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr, evtl. plus Frühbetreuung für die Paktkinder)
3. und 4. Klassen kommen von 8. 00 Uhr bis 12.30 Uhr,
Betreuung im Anschluss findet statt.
Ihnen allen noch ein schönes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
Schulleitung Friedensschule
Hier finden Sie das Schreiben vom Kultusminister
Prof. Dr. Lorz
Stand 23.04.2021
Für die Grundschulen bleibt es beim Wechselunterricht bei einer Inzidenz bis 165.
Bei einer Inzidenz über 165 müssen die Grundschulen schließen.
Informationen zum Selbsttest ab dem 19.04.2021
Stand 15.04.2021
Liebe Eltern,
leider kommen die Unterlagen spät und nacheinander, anbei finden Sie die Einwilligungserklärung für die Selbsttests.
Beachten Sie bitte, dass Ihr Kind beim nächsten Besuch der Schule entweder die unterschriebene Einwilligung zum Selbsttest oder einen negativen Corona-Bürgertest (der nicht älter als 72 Stunden sein darf) dabei haben muss.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
Aktuelle Informationen zum Unterricht ab 19.04.2021
Stand 13.04.2021
Liebe Eltern,
der Schul- und Unterrichtsbetrieb wird nach einer entsprechenden Information des Hessischen Kultusministeriums ab dem 19. April 2021 voraussichtlich bis zum 9.5.2021 weiter im Wechselunterricht fortgeführt.
Notbetreuung : Wie bisher findet eine Notbetreuung in jahrgangsgemischten Gruppen statt, die vorliegenden Arbeitgeberbescheinigungen gelten dafür weiterhin.
Die Kinder, die im Pakt für den Nachmittag angemeldet sind können die bekannten Ganztagsangebote nutzen.
Corona Selbsttests:
Ab dem 19.4.2021 gilt ein negatives Testergebnis der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sowie der Notbetreuung und den Paktangeboten. Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellt wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind.
Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese ist noch in Überarbeitung durch das Kultusministerium und wird Ihnen sobald als möglich zur Verfügung gestellt.
Die Schülerinnen und Schüler werden bei den Testungen von den Lehrkräften begleitet. Sollte ein Kind ein positives Testergebnis haben, so ist dieses als Verdachtsmoment einzustufen. Das Kind muss umgehend von den Eltern abgeholt werden und einen PCR Test machen. Bis zum Testergebnis muss nur diese Schülerin oder dieser Schüler in häuslicher Quarantäne verweilen. Die Klassenkameraden bleiben so lange in der Lerngruppe. Das Gesundheitsamt veranlasst – wenn nötig – weitere Schritte, über die die Familien der jeweiligen Lerngruppe umgehend informiert werden.
Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen negativen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden und dort an ihren Aufgaben arbeiten.
Kinder, die nicht an der Präsenzbeschulung teilnehmen sollen, müssen schriftlich abgemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in den nächsten Tagen!
Alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
Hier finden Sie das Schreiben vom Kultusminister
Prof. Dr. Lorz
Stand 12.04.2021
Liebe Eltern,
hier finden Sie einen Elternbrief von Frau Müller mit wichtigen Informationen sowie das Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zur Durchführung der Antigen-Selbsttest nach den Osterfeien in den Schulen.
Wir wünschen allen Kindern und Eltern erholsame Osterferien und schöne Feiertage!
Schreiben vom Kultusminister Prof. Dr. Lorz
Stand 19.03.2021
Hier finden Sie das neuen Elternschreiben vom Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 22.03.2021. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Kinder ab Klasse 7. Für die Grundschulen bleibt es bis zu den Osterferien unverändert.
Schreiben vom Kultusminister Prof. Dr. Lorz an Eltern
Stand 09.03.2021
Hier finden Sie das Elternschreiben von Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb vor und nach den Osterferien 2021.
Informationen der Schulleitung
Stand 19.02.2021
Liebe Eltern,
wir haben organsiert, Pläne geschrieben und hoffen jetzt ab Montag in den Wechselunterricht starten zu können.
Alle Kinder, die bis jetzt angemeldet wurden und eine Arbeitgeberbescheinigung der Eltern vorgelegt haben, sind in die Notbetreuungsgruppen (in der Woche, in der sie nicht im Präsenzunterricht sind) eingeteilt worden. Notbetreuung findet zu den gleichen Zeiten statt, wie der Präsenzunterricht (siehe dazu auch die Tabelle auf der Homepage).
Folgende Räume sind dafür vorgesehen:
Jahrgang 1 trifft sich im Pfiffikus
Jahrgang 2 trifft sich in einem anderen Raum im Pfiffikus
Jahrgang 3 trifft sich in Raum 11 (Hauptgebäude)
Jahrgang 4 trifft sich im Englisch-Raum.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich ganz herzlich bei meinem Team für die geleistete Arbeit in den letzten Wochen bedanken.
Die Wochen waren gefüllt mit Notbetreuung, Koordinationen im Team, Materialerstellung für das Distanzlernen, Kopieren von Material, liebevolle Päckchen packen, Materialausgaben und Materialausfahrten, Material wieder einsammeln, Kontrolle des Unterrichtsmaterials und Rückmeldungen dazu geben,
Telefonkontakte, Mailkontakte und Videochats halten, Bereitschaft neue digitale Wege zu testen, usw….
Herzlichen Dank für ein großes Engagement!
Allen ein gutes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
Informationen zum Unterricht ab 22. Februar
Stand 15.02.2021
Liebe Eltern,
ab dem 22.2. werden Ihre Kinder im sogenannten Wechselmodell beschult. D. h. eine Woche kommt Ihr Kind in die Schule, die andere Woche befindet es sich im Distanzunterricht.
Die Unterrichtszeiten bleiben wie gehabt, für die Paktkinder der Klassen 1 und 2 bleibt die Notbetreuung in der ersten Stunde offen (falls da neuer Bedarf entsteht, bitte auch melden!)
Für die Wochen des Distanzunterrichts wird eine Notbetreuung eingerichtet, zu der Sie Ihr Kind (bei Vorliegen einer Arbeitgeberbescheinigung!) bitte bis Mittwoch, 18.2.2021 mit beigefügtem Anmeldeformular anmelden.
Melden Sie Ihr Kind nur dann für eine Notbetreuung an, wenn die Betreuung nicht anderweitig gewährleistet werden kann! Es reicht, wenn die Arbeitgeberbescheinigung bis Freitag vorliegt! (Dies kann elektronisch oder per Post sein).
Die Notbetreuungszeiten entsprechen den jeweiligen Unterrichtszeiten:
1. und 2. Klassen: 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr
3. und 4. Klassen 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Die Notbetreuung findet im jeweiligen Jahrgang statt, da unsere Räume und Personalkapazitäten begrenzt sind, sind wir darauf angewiesen, dass die Gruppen klein bleiben. In der Notbetreuung werden die Aufgaben beaufsichtigt.
Die Klassenlehrer*innen schreiben Ihnen, in welche Gruppe Ihr Kind eingeteilt ist, in welcher Woche es vor Ort ist. Für den Distanzunterricht bekommt Ihr Kind dann jeweils Aufgaben mit.
Auch in den Gruppen im Klassenraum sind die Abstände einzuhalten. Die Kinder erhalten im Klassenraum fest zugewiesene Plätze.
Die Kinder müssen ab dem 22.2. auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es werden regelmäßig Maskenpausen ermöglicht.
Dem Ministerschreiben an Eltern können Sie die aktuellen Informationen von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz zum Schul- und Unterrichtsbetrieb entnehmen. Derzeit möchte das Kultusministerium diese Regelung bis zu den Osterferien bestehen lassen.
Die Anmeldung für die Notbetreuung und die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie hier:
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
Informationen zum Unterricht ab 15. Februar 2021
Stand 08.02.2021
Hier ein Auszug aus dem Ministerschrieben vom 08.02.2021:
"Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, planen wir, die Jahrgangsstufen 1 bis 6 zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen ab dem 15. Februar, jedoch ab dem 22. Februar im Wechselmodell zu unterrichten. Das bedeutet, dass bis dahin weiterhin so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich zuhause lernen und von dort am Distanzunterricht teilnehmen sollen. Ich bitte Sie herzlich um Ihr Verständnis für diese Verschiebung, die den oben genannten Gründen geschuldet ist."
Genauere Infos finden Sie hier im ganzen Schreiben:
Informationen zum Unterricht ab 01. Februar 2021
Stand 21.01.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich der Presse bereits entnommen haben kann der Präsenzunterricht bis zum 14.2.2021 weiterhin nicht stattfinden.
Ziel ist es, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler von zu Hause am Distanzlernen teilnehmen und nur dann in die Schule gehen, wenn es Ihnen beruflich oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
Die Klassenlehrkräfte werden Sie weiterhin über die Lernpakete informieren.
Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen ändern, bleibt Ihnen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder abzumelden.
Im Fall einer Änderung ist es wichtig, dass Sie uns diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitteilen.
Nähere Informationen können Sie auch dem Elternschreiben des Ministers entnehmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Müller
Schulleitung Friedensschule
Informationen zum Unterricht ab Mo 11.01.2021
Stand 07.01.2021
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Präsenzunterricht kann in der bisherigen Form vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 auch weiterhin nicht stattfinden. Zur Eindämmung der Pandemie ist es notwendig, den Präsenzunterricht einzuschränken und soweit wie möglich auf Distanzunterricht auszuweichen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen, teilen Sie bitte der jeweiligen Klassenlehrkraft baldmöglichst mit, ob Ihr Kind an allen Schultagen bis zum 31.01.2021 in der Schule unterrichtet werden soll. Bitte denken Sie auch an eine Mitteilung an den Pfiffikus, falls Ihr Kind in der Betreuung angemeldet ist, ob das Kind erscheinen wird.
Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, bleibt Ihnen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht/Betreuung abzumelden. In diesem Fall bitte ich diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.
Mit den besten Wünschen für 2021!
C. Müller, Schulleitung
Informationen zum Unterricht ab Mi 16.12.2020
Stand 14.12.2020
Zur Eindämmung der Pandemie ist es notwendig, den Präsenzunterricht vom 16. - 18. Dezember 2020 einzuschränken und auf das Distanzlernen auszuweichen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen, teilen Sie uns bitte mit, ob Ihr Kind an allen Schultagen bis zu den Ferien in der Schule unterrichtet werden soll.
Die Kinder haben heute ein Formular bekommen, mit dem Sie Ihr Kind für den Unterricht anmelden müssen, wenn es nicht zu Hause betreut werden kann.
Informationen zum Unterricht ab 02.11.2020
Stand 30.10.2020
Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien
Stand 17.10.2020
Da Ferienzeit bei vielen auch Urlaubszeit ist, hier die aktuelle Information des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zu den Quarantänebestimmungen und eventuell notwendiger Covid-19 Tests bei Rückkehr aus Risikogebieten. Wir bitten, diese eigenständig zu beachten und einzuhalten – im Interesse von uns allen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den beiden folgenden Internetseiten:
https://kultusministerium.hessen.de/video/start-nach-den-herbstferien
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende
Wir wünschen allen einen guten, vor allem gesunden Start in die neue Etappe dieses besonderen Schuljahres!
Hygieneplan der Friedensschule
Stand 18.08.2020
Informationen des Hessischen Kultusministeriums:
Stand 13.08.2020
Schulbeginn nach den Sommerferien:
Sofern der Schulbeginn Corona-bedingt planbar ist:
Stand 12.08.2020
Der Unterricht beginnt für die Klassen 2-4 wieder am 17.08.2019 um 10:00 Uhr in der
Friedensschule. Gottesdienstzeiten entnehmen Sie bitte der Presse.
Unterrichtsende ist an diesem ersten Schultag für alle Klassen um 12:00 Uhr. Betreuung findet an diesem Tag nicht statt.
In der ersten Schulwoche haben die Klassen von Dienstag bis Freitag von 8:35 Uhr bis 12:15 Uhr Klassenlehrerunterricht.
Ferienreiseinformationen des Hessischen Kultusministeriums:
Stand 11.08.2020
Liebe Eltern,
anbei einige wichtige Ferienreiseinformationen aus dem hessischen Kultusministerium:
Bitte informieren Sie sich unbedingt, ob Ihr Reiseland oder Ihre Reiseregion zum Zeitpunkt der Rückkehr zu einem sogenannten Risikogebiet gehörte. Für die Rückkehr nach Deutschland nach einer Reise aus einem Risikoland gilt:
1. Wenn Sie zuhause angekommen sind, müssen Sie sich beim Gesundheitsamt in Ihrer Nähe melden. Ihr zuständiges Gesundheitsamt Darmstadt finden Sie im Internet.
2. Sie müssen für 14 Tage zuhause bleiben und dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen. Dieses schließt den Schulbesuch in diesen 14 Tagen aus. In diesem Fall wird die Schulpflicht von zuhause aus erfüllt.
3. Wenn Sie sich in dieser Zeit krank fühlen, müssen Sie sich wieder beim Gesundheitsamt melden. Weitere stets aktualisierte Informationen finden Sie beim Gesundheitsamt Darmstadt.
Wenn Sie hiervon betroffen sind, melden Sie sich spätestens am ersten Schultag im Sekretariat der Schule. An dieser Stelle erinnere ich noch einmal daran, dass auch im Schuljahr 2020/21 grundsätzlich bei Anzeichen einer Erkältung oder anderer Krankheiten vom Schulbesuch abzusehen ist.
Herzliche Grüße
Claudia Müller
Schulleiterin